Am 21. Juni trafen sich die Gesundheitsminister aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), um Vorschläge zur Begrenzung von Aromen in E-Zigaretten und anderen Nikotinprodukten, einschließlich Nikotinbeuteln, zu diskutieren. Ihre Haltung könnte zu strengeren Vorschriften für Millionen von Nikotinkonsumenten in ganz Europa führen
Der Vorschlag für ein Aromenverbot
Einer der wichtigsten Ausschüsse der EU, der Ausschuss für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO), prüft die Empfehlungen Lettlands und Dänemarks, ein EU-weites Verbot von Aromen einzuführen und den grenzüberschreitenden Verkauf zu bekämpfen. Lettlands Vorschlag wurde von Delegationen aus Estland, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern unterstützt. Der Vorschlag Dänemarks wurde von Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Slowenien und Spanien unterstützt.
Wenn die Gesundheitsminister einen Konsens zur Unterstützung dieser Vorschläge erzielen, würde der nächste Schritt darin bestehen, dass die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf ausarbeitet, über den schließlich der Rat und das Europäische Parlament abstimmen. Nationale Wahlen könnten den Grad der Unterstützung für ein Verbot von Aromastoffen in verschiedenen Ländern während dieses Prozesses beeinflussen.
Bislang haben sieben EU-Länder bereits Gesetze erlassen, die Aromen in E-Zigaretten verbieten: Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Litauen, die Niederlande und Slowenien. Spanien hat vor kurzem eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Verboten von Aromen abgeschlossen, während Lettland Einschränkungen für Aromen einführt. Bemerkenswert ist, dass kein europäisches Land ein Gesetz zum vollständigen Verbot von E-Zigaretten erlassen hat.
Bestehende Vorschriften und die Notwendigkeit gemeinsamer Normen
Die derzeitige Tabakproduktrichtlinie (TPD) regelt die Nikotin- und Tabakproduktstandards innerhalb der EU und erlaubt es den Mitgliedsstaaten, ihre eigenen Geschmacksregeln aufzustellen. Der lettische Vorschlag argumentiert jedoch, dass einzelne Verbote unwirksam sind, weil es "kein umfassendes Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von Tabakerzeugnissen oder verwandten Produkten (einschließlich E-Zigaretten) und auch kein Verbot des grenzüberschreitenden Verkaufs" gibt.
Angesichts der anhaltenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Regulierung von Aromen und dem grenzüberschreitenden Fernverkauf von E-Liquids besteht eindeutig Bedarf an weiteren gemeinsamen Regelungen auf EU-Ebene.
Das dänische Dokument enthält strengere Forderungen und fordert die EU auf, den Mitgliedstaaten zu erlauben, bestimmte Kategorien von Nikotinprodukten zu verbieten. "Diese Initiativen sollten Verbote von Geschmacksrichtungen für Nikotinprodukte beinhalten, den Nikotingehalt in diesen Produkten begrenzen und bestimmte Produkte verbieten, wenn dies notwendig ist. Ganz allgemein fordern wir die EU-Kommission auf, eine Debatte über Nikotinprodukte anzustoßen und dabei eine Überprüfung verschiedener potenzieller Regelungen zuzulassen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen könnten, bestimmte Produktkategorien zu verbieten."
Einspruch von Verbraucherschützern
Die europäische Verbraucherorganisation European Tobacco Harm Reduction Advocates (ETHRA) hat sich in einem Schreiben an alle EU-Gesundheitsminister gegen die Vorschläge gewandt und die möglichen Folgen eines Verbots von Aromen erläutert. "Wir hoffen, dass wir in den Diskussionen weiterhin Vorsicht walten lassen und einen sachlichen Zusammenhang herstellen können, da die vorgeschlagenen Maßnahmen junge Menschen wahrscheinlich nicht schützen und insgesamt mehr schaden als nützen werden. Ein umfassendes oder teilweises Verbot der Herstellung und Lieferung neuartiger Nikotinprodukte wird die grundlegende Nachfrage nach Nikotin nicht beseitigen. Alle sichereren Nikotinerzeugnisse haben einen gewissen Geschmack (einschließlich Tabakgeschmack), so dass ein Verbot von Aromastoffen im Wesentlichen ein materielles Verbot der Produkte darstellt."
ETHRA hat vier Strategien vorgeschlagen, um die Exposition von Jugendlichen gegenüber E-Zigaretten und anderen Nikotinprodukten zu verringern:
Regulierter legaler Markt: Schaffung eines regulierten und zugleich legalen Marktes.
Systeme zur Altersüberprüfung im Einzelhandel: Einführung von Systemen zur Überprüfung des Alters von Käufern.
Marketing-Kontrollen: Kontrolle, wie diese Produkte in der Öffentlichkeit vermarktet werden.
Kontrolle der Geschmacksbeschreibung: Regulierung der Art und Weise, wie Aromen beschrieben und beworben werden.
Die Organisation fordert die EU-Gesundheitsminister auf, die anstehenden Überarbeitungen der wichtigsten EU-Tabakrichtlinie auf der Grundlage von "Beweisen, sorgfältigen Überlegungen und sinnvollen Konsultationen" vorzunehmen. Sie betonen, dass diese Richtlinien lebensbedrohende oder lebensrettende Auswirkungen auf die europäischen Bürger haben könnten und dass wir die Überarbeitung nicht mit vorherbestimmten Ergebnissen beginnen sollten, die auf schwachen oder irreführenden Beweisen beruhen.
Schlussfolgerung
Während die Diskussionen der EU-Gesundheitsminister über Geschmacksbeschränkungen für E-Zigaretten weitergehen, ist es von entscheidender Bedeutung, die weitergehenden Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die individuelle Wahl zu berücksichtigen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Regulierung und Verbraucherrechten wird für die Gestaltung der Zukunft des Dampfens in Europa entscheidend sein. Das Ergebnis dieser Diskussionen könnte erhebliche Auswirkungen auf Millionen von Nikotinkonsumenten auf dem gesamten Kontinent haben, weshalb ein sachkundiger und konstruktiver Dialog unerlässlich ist.
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